Statuten

  1. Name, Sitz und Zweck

Grundlagen für den Verein „Fasnachtsbeiz Tägerig“ sind die Bestimmungen ZBG Art. 60 – 79. Weitere Regelungen können, sofern sie rechtliche Gültigkeit haben, an einer Generalversammlung durch Mehrheits-beschluss in die Statuten aufgenommen werden. Die Statuten müssen dann ebenfalls durch einen Mehrheitsbeschluss gutgeheissen werden.

Der Sitz befindet sich immer beim jeweiligen Präsidenten, welcher bei Bedarf auch einen allfälligen Stichentscheid fällt.

Ziel und Zweck ist die Erhaltung sowie das Führen der Fasnachtsbeiz Tägerig.

Die Finanzierung erfolgt über Mitglieder-beiträge, Gönnerbeiträge, Erträge aus der Fasnachtsbeiz sowie Spenden und Zuwendungen aller Art.

  1. Mitgliedschaft

Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen.

Aktivmitglieder mit Stimmrecht sind natürliche Personen, welche sich aktiv an der Fasnachtsbeiz mit Arbeitsleistung beteiligen.

Passivmitglieder mit Stimmrecht können natürliche oder juristische Personen sein, welche den Verein ideell und finanziell unterstützen.

Personen, die sich in besonderem Masse für den Verein eingesetzt haben, kann auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung die Ehren-mitgliedschaft verliehen werden.

Gönnermitglieder ohne Stimmrecht bezahlen einen Jahresbeitrag, der mindestens dem der Aktivmitglieder entspricht.

Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

  1. Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt

  • bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
  • bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.
  1. Mitgliederversammlung

Jährlich findet eine Generalversammlung statt. Sollte die Generalversammlung physisch nicht durchgeführt werden können, so kann die Beschlussfassung auch schriftlich nach Ermessen des Vorstands erfolgen. Ausser-ordentliche Versammlungen können einberufen werden, falls dies mindestens 1/5 der Mitglieder beantragen.

An der Generalversammlung werden das Präsidium, der Vorstand mit mindestens 3 Mitgliedern sowie 2 Rechnungsrevisoren, für 2 Jahre gewählt. Mit Ausnahme des Präsidiums konstituiert sich der Vorstand selbst.

  1. Vorstand

Der Vorstand führt die Geschäfte nach gesetzlichen Vorgaben, sofern diese nicht in den Statuten festgehalten oder durch einen Mehrheitsbeschluss an der Versammlung beschlossen wurde.

  1. Rechnungsrevisoren

Die Rechnungsrevisoren prüfen vor Antragsfrist für die Generalversammlung die Jahresrechnung, erstatten der Mitglieder-versammlung darüber Bericht und stellen Antrag zur Annahme oder Ablehnung.

  1. Mitgliederbeiträge

Der jährliche Mitgliederbeitrag wird an der Mitgliederversammlung festgelegt, und gilt für alle Mitglieder (inklusive Vorstand).

  1. Zeichnungsberechtigung

Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des/der Präsident/in zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.

  1. Haftung

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das vorhandene Vereins-vermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

  1. Vereinsjahr

Das Vereinsjahr dauert jeweils vom 01. Januar bis 31. Dezember.

  1. Inkrafttreten

Diese Statuten wurden an der Gründungs-versammlung vom 16.02.2023 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

Verein Fasnachtsbeiz Tägerig

Tägerig den 16.02.2023

Der Präsident             Mitglied Vorstand